Prüfungsordnung


In der Prüfungsordnung des VBJ finden Sie den Ablauf und die Anforderungen, die Ihr Hund erfüllen muss. Geprüft wird die jagdliche Einsatzfähigkeit des Hundes. Welcher Rasse der Hund angehört und ob Zuchtpapiere vorhanden sind, spielt keine Rolle.

 

Hier können Sie sich unsere Prüfungsordnung - gültig ab April 2020 - herunterladen.

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Prüfungsordnung VBJ April 2020.pdf
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VBJ bietet zeitliche Splittung der Prüfungsfächer an

Die meisten Jäger führen ihren Hund mit einem Alter von knapp über einem Jahr auf die Brauchbarkeitsprüfung. Zu diesem Zeitpunkt ist die Nasenleistung bereits voll entwickelt, die emotionale Stabilität speziell für den lauten Schuss am Wasser jedoch oft noch nicht gegeben. Unter Umständen riskiert der Jäger bei seiner Vorbereitung zur vollen Brauchbarkeit, dass der junge Hund eine Schussscheue entwickelt, die später nur noch schwer korrigiert werden kann.

 

Deshalb bietet der VBJ eine zeitliche Splittung der Prüfungsfächer an. Das heißt, nach bestandener Brauchbarkeit auf Schalenwild werden erst zu einem späteren Zeitpunkt die weiterführenden Prüfungsfächer für die volle Brauchbarkeit abgelegt. Für die Überprüfung der weiterführenden Fächer müssen die Fächer für die bereits bestandene Brauchbarkeit auf Schalenwild nicht noch einmal wiederholt werden.

Damit bietet sich dem Jäger die Rechtssicherheit, bereits über einen einjährigen, geprüften Hund zu verfügen, ohne das Risiko einzugehen, seinen Vierbeiner durch intensive Prüfungsvorbereitungen zu überfordern.

 


Hier finden Sie das Formular zur Prüfungsanmeldung 2023.

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Anmeldeformular-VBJ BP_2023.pdf
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